Daumenschrauben vom Oberverwaltungsgericht
Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt bestätigt, dass Partnerseiten keine Werbung für unlizenzierte Spielotheken machen dürfen. Diese Entscheidung bestätigt die strenge Haltung der GGL hinsichtlich des sogenannten Affiliate-Marketings. Bereits zu Beginn dieses Jahres verhängte die GGL eine Geldstrafe gegen eine Webseite wegen Werbung einer nicht lizenzierten Online-Spielhalle. Nach Angaben der Behörde bewarb der Betreiber absichtlich Webseiten, die unreguliertes Glücksspiel anbieten.
Werbevorschriften des deutschen Staatsvertrags gelten
Die Glücksspielbehörde erklärte, dass diese Praxis den Werbevorschriften des deutschen Staatsvertrags über das Glücksspiel widerspricht. Um den Spielerschutz zu gewährleisten, trennt der Vertrag legale und illegale Angebote. Das Ziel ist es, die Spieler zum regulierten Markt zu lenken. Das Bewerben unregulierter Spielotheken ist nicht vereinbar mit den Zielen des Staatsvertrags über das Glücksspiel, urteilte das Gericht.
Keine Gleichheit zwischen legalen und illegalen Spielotheken
Um den Eindruck von Gleichheit zwischen genehmigtem und nicht genehmigtem Glücksspiel zu vermeiden, ist dieses Verbot dringend notwendig. Betreiber auf der Whitelist müssen daher sicherstellen, dass ihre Partner keine unlizenzierten Websites bewerben. Weiterhin bestätigte das Gericht, dass die Anbieter:
- Auf die „Whitelist“ verweisen, die potenzielle Spieler zu legalem Glücksspiel führt.
- Die Spieler über die Risiken der Sucht aufklären.
- Darauf aufmerksam machen, dass Minderjährige nicht in Spielotheken spielen dürfen.
- Über unabhängige Beratung und Therapien informieren.