Am 2. Juni befasste sich die digitale Forschungswerkstatt des Instituts für Glücksspiel und Gesellschaft mit grenzüberschreitendem Glücksspiel aus strafrechtlicher Sicht. Prof. Dr. Michael Kubiciel diskutierte Fragen des Anwendungsstrafrechts, des Veranstaltungsverbots und der Geldwäsche.
Es gibt kein modernes Glücksspiel ohne Grenzüberschreitung, argumentierte er. Die regulatorischen Fragen seien so komplex wie der dynamische Markt. Zum grenzüberschreitenden Geschehen der Online-Casinos meinte Kubiciel, dass ein Totalverbot von Online-Casinos nicht notwendig gewesen wäre, um die Ziele des GlüStV zu erreichen: „Der Spielerschutz war und ist durch regulatorische Vorgaben gezielter, effektiver und verhältnismäßiger zu erreichen.“ Nach dem neuen GlüStV ist die Konzessionierung von Online-Casinos nun grundsätzlich möglich. Wer keine Erlaubnis beantragt oder wem auf Antrag keine Erlaubnis erteilt wird, handelt „unerlaubt“. Ob das Handeln ohne Erlaubnis dann immer strafbar ist, ist unklar.
Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Kubiciel ist Autor zahlreicher Publikationen zum Wirtschafts-, Unternehmens- und Glücksspielstrafrecht. Er ist Co-Direktor der Forschungsstelle für E-Sportrecht und Leiter der Forschungsstelle für Wirtschaftsstrafrecht.