Ein deutsches Gericht hat entschieden
Keine rechtliche Grundlage für die von der Glücksspielbehörde GGL angeordneten IP-Sperren gegen Casinos. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz erklärte die von der GGL verfügte Sperrung von Webseiten für rechtswidrig.
Im Juli 2022 gab die GGL bekannt, dass sie gegen nicht lizenzierte Websites IP-Sperren verhängt hatte. Ein Anbieter jedoch wehrte sich und pochte auf sein Recht, grenzüberschreitende Dienste in der EU anzubieten. Gleichzeitig kündigte die Firma an, sich mit allen rechtlichen Mitteln, einschließlich Staatshaftungsklagen, zu wehren.
Anfang Oktober erklärte die GGL, sie habe weitere Internetanbieter aufgefordert, diverse Webseiten zu sperren. Mehrere ISP weigerten sich zunächst, den Sperrungsanordnungen der GGL Folge zu leisten. Ein in Rheinland-Pfalz ansässiger ISP reichte Klage gegen die Anordnungen der GGL ein. Während das Verwaltungsgericht Koblenz zunächst zugunsten der GGL entschied, legte der ISP (Internet Service Provider) Berufung gegen die Entscheidung ein.
ISP ist nicht verantwortlich
Das Oberverwaltungsgericht stellte daraufhin fest, dass die Sperrungsverfügung rechtswidrig war, weil der Diensteanbieter nicht für das Glücksspielangebot verantwortlich war. Nach dem Telemediengesetz (TMG) sind Diensteanbieter für fremde Informationen, zu denen sie den Zugang zur Nutzung anbieten, nicht verantwortlich. Es handelt sich um eine rechtskräftige Entscheidung in einem einstweiligen Verfahren zwischen der GGL und dem ISP. Die Entscheidung kann jedoch im Hauptverfahren noch gekippt werden.